Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeit im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) („SFDR“)
Die Linus Capital Management GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 201098 B („LCM") ist eine bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) unter der Nummer 10155515 registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß §§ 2 Abs. 4, 44 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“). Der Gegenstand der LCM ist die e kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF und alle damit zusammenhängenden Geschäfte auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung nach §§ 2 Abs. 4, 44 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. So verwaltet die LCM – inter alia – die Linus Debt Invest DACH I GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRA 55493 B, einen Spezial-AIF im Sinne des § 285 Abs. 2 KAGB sowie mehrere Spezial-AIF für semiprofessionelle, professionelle und institutionelle Anleger (die „Fonds").
Die LCM ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Linus Digital Finance AG („LINUS“) und gehört der LINUS Digital Finance-Gruppe („LINUS-Gruppe“) an.
I. Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen gem. Art. 3 Abs. 1 SFDR
Nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen sind ein langfristig orientierter Investmentansatz, der ESG-Faktoren in den Investmentprozess integriert. Die Kombination von Recherche, grundlegender Analyse und Auseinandersetzung mit einer Bewertung von ESG-Faktoren, um die Auswirkungen auf die Umwelt, die langfristigen Renditen für die Anleger und den Nutzen für die Gesellschaft besser zu erfassen, ermöglicht einen zuverlässigen Entscheidungsprozess für Investitionen.
LCM beabsichtigt, Nachhaltigkeitsrisiken als Teil des Anlageprozesses anhand eines Fragebogens zu prüfen und zu bewerten, der auf der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („Taxonomie“) basiert. Demnach ist ein „Nachhaltigkeitsrisiko“ ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der jeweiligen Investition, der LCM aber auch der gesamten LINUS-Gruppe haben könnte.
Daher bezieht die LCM bereits im Rahmen des Investmentprozesses der Fonds teilweise Verfahren zur Berücksichtigung relevanter Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen in die Due-Diligence-Prozesse ein. Wir erkennen an und erklären uns damit einverstanden, dass wir weder direkt noch indirekt in Unternehmen investieren, für sie bürgen oder sie anderweitig finanziell oder anderweitig unterstützen werden, deren Geschäftstätigkeit in einer illegalen wirtschaftlichen Aktivität besteht (d. h. in einer Produktion, einem Handel oder einer anderen Aktivität, die nach den für die LINUS-Gruppe geltenden Gesetzen oder Vorschriften illegal ist).
II. Angaben zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gem. Art. 4 Abs. 1 a) SFDR
Die LCM berücksichtigt derzeit noch nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen notwendig sind, noch nicht vollständig und in ausreichender Qualität vorhanden sind. Diese Entscheidung wird hinsichtlich regulatorischer Anforderungen, sowie der Datenverfügbarkeit regelmäßig überprüft.
III. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik gem. Art. 5 SFDR
Die LINUS-Gruppe berücksichtig derzeit noch nicht Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik. Es ist jedoch eine Änderung der Vergütungspolitik geplant, sodass Nachhaltigkeitsrisiken in Zukunft angemessen berücksichtigt werden.